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Illegalen Singvogelfang stoppen und UNESCO zur Streichung aus Kulturerbeliste auffordern!
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Illegalen Singvogelfang stoppen und UNESCO zur Streichung aus Kulturerbeliste auffordern!
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Laut Homepage des Landes Oberösterreich werden jährlich ca. 2.500 Singvögel im Salzkammergut eingefangen und über den Winter in Käfigen ausgestellt. Wilde Vögel zu fangen und einzusperren ist laut Bundestierschutzgesetz seit 2005 aber unmissverständlich verboten. Trotzdem stellen drei Bezirkshauptmannschaften jedes Jahr ca. 500 Ausnahmebewilligungen für das Fangen und Halten von Stieglitz, Zeisig, Gimpel und Fichtenkreuzschnabel aus, die aber das Tierschutzgesetz nicht aushebeln, wie die BHs selbst feststellen. Warum sie diese dann aber ausstellen, ist juristisch nicht nachvollziehbar.

Und noch ein Skandal: die UNESCO-Kommission hat die Kulturschande Singvogelfang in die Liste der "Immateriellen Kulturerben Österreichs" aufgenommen, obwohl eine der Vorgaben lautet, dass die Tradition "im Einklang mit der österreichischen Gesetzgebung stehen muss"!
Es ist längst überfällig, dass dieses Relikt aus dunklen Zeiten endlich auch in Oberösterreich (nach Salzburg und der Steiermark) der Vergangenheit angehört.
Fordern Sie gemeinsam mit VIER PFOTEN die zuständigen Personen auf, dem Singvogelfang ein Ende zu setzen. Die Protestemail geht an Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer, Tierschutzlandesrat Dr. Hermann Kepplinger, die zuständigen BHs Gmunden, Vöcklabruck, Wels-Land sowie die UNESCO-Kommission.
Jetzt online protestieren!
Verfasst am:
20.10.2010
Copyright:
VP/NV
Nur für Presse?:
NEIN
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